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Merkblatt zur Berufsausbildung 

 
Einstellungsschlüssel für die Einstellung von Auszubildenden
 
Durch die aufgrund der ReNoPat-Ausbildungsverordnung festgelegte Dauer der Ausbildungszeit auf drei Jahre hat sich der Berufsbildungsausschuss mit dem von ihm festgelegten Einstellungsschlüssel befasst und beschlossen, dass bei der Berechnung der Zahl der Auszubildenden diejenigen Auszubildenden nicht mitgezählt werden sollen, die
 
a)           infolge Nichtbestehens der Abschlussprüfung ihr Ausbildungsverhältnis fortsetzen
              bzw.
b)           innerhalb des nächsten Jahres nach Beginn des neuen Ausbildungsverhältnisses
              zur Abschlussprüfung anstehen
 
Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte sieht der Berufsbildungsausschuss folgendes an:
 
                                    Ein bis zwei Fachkräfte                                 1 Auszubildender
                                    drei bis vier Fachkräfte                                 2 Auszubildende
                                    fünf bis sechs Fachkräfte                              3 Auszubildende
                                    sieben bis acht Fachkräfte                            4 Auszubildende
                                    neun bis zehn Fachkräfte                             5 Auszubildende
 
Über diesen Schlüssel hinausgehend können weitere Auszubildende bis zur Erreichung des Verhältnisses
 
eine Fachkraft zu einem Auszubildenden
 
eingestellt werden, es sei denn, der Kammer werden Umstände bekannt, die in dem betreffenden Einzelfall die Ausbildung gefährdet erscheinen lassen.
 
Darüber hinaus ist das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Kassel befugt, weitere Ausnahmen zuzulassen, wenn die Ausbildung der Auszubildenden im Einzelfall sichergestellt zu sein scheint.
 
Ein derartiger Ausnahmeantrag ist vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu stellen.
 
Als Fachkraft im Sinne dieser Regelung sind der Ausbildende (d. h., der einstellende Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwälte einer Sozietät), der bestellte Ausbilder oder wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechender Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, tätig war, in dem ausgebildet werden soll, anzusehen.
 
 
 
Dauer der Zusatzausbildung im Notariat nach bestandener Prüfung als Rechtsanwaltsangestellter / Rechtsanwaltsfachangestellte
 
Der Berufsbildungsausschuss hat folgendes beschlossen:
„Die Zusatzausbildung beträgt nach bestandener Prüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte ein Jahr. Die Leistungen der Prüfung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten werden angerechnet, wenn sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.“
 
Ausbildungsvergütung
 
Die Rechtsanwaltskammer Kassel empfiehlt ab dem Ausbildungsjahr 2022 folgende Ausbildungsvergütung für die Auszubildenden in den Bereichen „Rechtsanwaltsfachangestellte“ und „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte“:
 
1. Ausbildungsjahr:    700,00 € - 900,00 €
2. Ausbildungsjahr:    800,00 € - 1.000,00 €
3. Ausbildungsjahr:    900,00 € - 1.100,00 €
 
 
Hinweis für die Berechnung des Urlaubs (Mindesturlaub)
 
Bei der Berechnung spielt das jeweilige Alter der Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres (01.01.23) eine Rolle; nicht das Alter bei Beginn der Ausbildung. (Zugrunde gelegt wird das Kalenderjahr.)
 
Vereinbart werden Werktage. Gemäß § 3 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
 
Zur Erleichterung bei der Ausfüllung der Ausbildungsverträge werden folgende Beispiele aufgeführt:
 
Geboren in der Zeit vom 02.01.2008 bis 01.01.2009 (zu Beginn des Jahres unter   15 Jahren
 
Einstellung: 01.08.2023                     Ende: 31.07.2026*
 
13 Werktage für 2023
30 Werktage für 2024
27 Werktage für 2025
25 Werktage für 2026*           (Voller Urlaubsanspruch, da über halbjährige Ausbildung.
                                                 Vorausgesetzt, dass das Ausbildungsverhältnis nach dem
                                                 30.06.2026 enden wird.)
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Geboren in der Zeit vom 02.01.2007 bis 01.01.2008 (zu Beginn des Jahres unter   16 Jahren
 
Einstellung: 01.08.2023                     Ende: 31.07.2026*
 
13 Werktage für 2023
27 Werktage für 2024
25 Werktage für 2025
24 Werktage für 2026*           (Voller Urlaubsanspruch, da über halbjährige Ausbildung.
                                                 Vorausgesetzt, dass das Ausbildungsverhältnis nach dem
                                                 30.06.2026 enden wird.)
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Geboren in der Zeit vom 02.01.2006 bis 01.01.2007 (zu Beginn des Jahres unter   17 Jahren
 
Einstellung: 01.08.2023                     Ende: 31.07.2026*
 
11 Werktage für 2023
25 Werktage für 2024
24 Werktage für 2025
24 Werktage für 2026*           (Voller Urlaubsanspruch, da über halbjährige Ausbildung.
                                                 Vorausgesetzt, dass das Ausbildungsverhältnis nach dem
                                                 30.06.2026 enden wird.)
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Geboren in der Zeit vom 02.01.2005 bis 01.01.2006 (zu Beginn des Jahres unter   18 Jahren
 
Einstellung: 01.08.2023         Ende: 31.07.2026*
 
10 Werktage für 2023
24 Werktage für 2024
24 Werktage für 2025
24 Werktage für 2026*           (Voller Urlaubsanspruch, da über halbjährige Ausbildung.
                                                 Vorausgesetzt, dass das Ausbildungsverhältnis nach dem
                                                 30.06.2026 enden wird.)
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Alle Auszubildende, die am 01.01.2023 volljährig sind.
 
Einstellung: 01.08.2023         Ende: 31.07.2026*
 
10 Werktage für 2023
24 Werktage für 2024
24 Werktage für 2025
24 Werktage für 2026*           (Voller Urlaubsanspruch, da über halbjährige Ausbildung.
                                                 Vorausgesetzt, dass das Ausbildungsverhältnis nach dem
                                                 30.06.2026 enden wird.)
 
Bei diesen Beispielen handelt es sich um die Regelausbildungszeit. Im Übrigen verweisen wir auf das Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für Rechtsanwaltsfachangestellte.
 
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Anmeldung bei den Berufsschulen
 
Aus organisatorischen Gründen bitten die Berufsschulen, dass ihnen rechtzeitig die Einstellung von Auszubildenden mitgeteilt wird. Wir bitten, dieser Anregung zu entsprechen. Dies kann auch geschehen, bevor der Vertrag bei der Kammer eingetragen wurde.
 
 
 
Richtlinien für das Führen von Berichtsheften in Form von Ausbildungsnachweisen:
(Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Kassel)
 
1. Das vorgeschriebene Berichtheft ist als Ausbildungsnachweis zu führen.
2. Der Ausbildungsnachweis soll helfen, die Ausbildung sinnvoll zu gestalten
    und über ihren Ablauf einen zuverlässigen Überblick zu geben.
3. Der Ausbildungsnachweis wird in Form eines wöchentlich zu erstellenden, nach Tagen  
    aufgegliederten Nachweises in sachlicher und zeitlicher Gliederung geführt.
4. Der Ausbildungsnachweis ist wöchentlich vom Auszubildenden und vom Ausbilder zu
    unterschreiben.
Beim Feldhaus Verlag können die Berichtshefte unter der Bestell-Nr. 2117.6 K angefordert werden (Postfach 73 02 40, 22122 Hamburg, Tel. 040/6794300). Alternativ können die Ausbildungsnachweise per PC geführt werden, wenn sie den Anforderungen entsprechen.