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Rahmenlehrplan / Ausbildung - VO 

Grundlage für die Erstellung der Prüfungsaufgaben ist der Ausbildungsrahmenplan und der gültige Rahmenlehrplan, deren Inhalte auch über die prüfungsrelevanten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus verbindlich vermittelt werden müssen. Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.12.2008 eine Zuordnung wesentlicher Ausbildungsinhalte bei der Zwischen- und Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen „Rechtsanwaltsfachangestellte(r)" und „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)" beschlossen und damit eine Orientierungshilfe für die Prüfungsinhalte geschaffen."

 

Ausbildungsrahmenplan

 

Ausbildungsverordnung