Allgemeine Hinweise
Die Rechtsanwaltskammer Kassel erstattet kostenlose Gutachten über Gebührenrechnungen ihrer Mitglieder, wenn sich der Rechtsuchende und die betroffene Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zuvor einem Schiedsgutachten unterwerfen.
Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen. Hierzu sind ausschließlich die Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte berechtigt.
Die Rechtsanwaltskammer ist auch nicht befugt, vermeintliche Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte zu überprüfen bzw. hierzu Auskünfte zu erteilen. Jede Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wählt die Kammerversammlung den Vorstand und der Vorstand das Präsidium.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Kassel hat mehrere Abteilungen gebildet. Die Mitglieder des Vorstandes sind zugelassene Rechtsanwälte, die zugleich das Vorstandsamt ehrenamtlich ausüben.
Bei der Rechtsanwaltskammer Kassel werden die Ausbildungsverträge für die Ausbildungsberufe "Rechtsanwaltsfachangestellte" und "Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte" in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Die Einhaltung der Ausbildungspflichten wird von der Kammer überwacht. Für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen hat sie Prüfungsausschüsse gebildet.