Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich nur aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert und nicht aus Steuermitteln.
Sie ist die Selbstverwaltungsorganisation aller in den Landgerichtsbezirken Fulda, Kassel und Marburg/Lahn zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ihr gehören 1.789 Mitglieder an, von denen wegen des in Hessen bestehenden Anwaltsnotariats 152 Mitglieder zugleich Notarinnen bzw. Notare sind .
Der Kammerbezirk ergibt sich aus der nebenstehenden Skizze:
In Hessen gibt es noch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Die Rechtsanwaltskammern sind eigenständige Kammern, die nicht der Aufsicht der Bundesrechtsanwaltskammer unterstehen.
Jede/r zugelassene Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt wird automatisch Mitglied in der für ihren/seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer. Im Bundesgebiet gibt es insgesamt 28 Rechtsanwaltskammern sowie die Bundesrechtsanwaltskammer, die ihren Sitz in Berlin hat.
Alle zugelassenen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte sind berechtigt, bei allen Landgerichten und/oder Oberlandesgerichten im Bundesgebiet sowie allen anderen Gerichten aufzutreten, so dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Kassel Sie auch bei auswärtigen Gerichten vertreten; allerdings nicht in allen Verfahren beim Bundesgerichtshof, da hierfür teilweise eine gesonderte Zulassung erforderlich ist. In Karlsruhe ist die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof ansässig, die weitere Auskünfte erteilen kann.