beA
Sollten Ihre Daten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis nicht korrekt sein, wenden Sie sich
bitte an Ihre zuständige regionale Rechtsanwaltskammer; nur sie kann hieran Korrekturen
Unter www.bea.bnotk.de/faq.html hat die Bundesnotarkammer, die für die Herstellung der beA-Karten
verantwortlich ist, einen Katalog von typischen Fragen und Antworten zusammengestellt. Für
darüber hinausgehende Fragen gibt es einen Support unter bea@bnotk.de oder telefonisch (Mo. bis
Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) unter 0800 3550 100.
weiterhelfen können:
umfangreiche Fragen und Antworten zur Inbetriebnahme und Nutzung des beA enthält. Praktische
bea-servicedesk@atos.net oder telefonisch (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr) unter 030 52 0009
dahingehend zukünftig verbessert werden kann. Ebenso wird dadurch Ihr Anliegen dokumentiert und
eine andere Person kann ggf. später unterstützend eingebunden werden, um Ihnen z.B. in einem
weiteren Kontakt noch ausstehende Informationen nachzuliefern.
Sind dem Service Desk die Daten des Anrufers nicht bekannt, so wird er diese soweit erfragen, bis
ihm die Daten-Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen vorliegt. Hier wird z.B. nach Namen,
Telefonnummern für einen Rückruf oder der E-Mail Adresse gefragt werden. Die Mitarbeiter des
Service Desk sind dabei auf die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts verpflichtet.
Sollte Ihre Anfrage nicht direkt im Gespräch beantwortet werden, erfolgt eine weitere Bearbeitung
Ihrer Anfrage nach Beendigung Ihres Gespräches mit dem Service Desk. Dabei werden bei
Bearbeitung des Tickets die Änderungen im Ticketstatus jeweils auch Ihnen mit einer Systemmail zur
Kenntnis gebracht.
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Aktueller Stand des beA-Kartentausches Hier: Erreichbarkeit des beA-Anwendersupports
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| Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ihre neuen beA-Karten nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihrer alten Karten im beA-System hinterlegt hatten, mussten sich ab dem 08.09.2022 an den beA-Anwendersupport wenden und dort um Rücksetzung ihrer Postfächer bitten. Dies hat wie erwartet den beA-Anwendersupport erheblich belastet, sodass zwischenzeitlich die telefonische Erreichbarkeit nicht mehr zuverlässig gegeben war und Tickets nicht in der gewohnten Schnelligkeit beantwortet werden konnten.
Mittlerweile sollte der beA-Anwendersupport aber wieder wie gewohnt telefonisch erreichbar sein und auch die Tickets in der üblichen Zeit bearbeitet werden. |
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Der BRAK ist aufgefallen, dass einige Kolleginnen und Kollegen zwar ihre neuen beA-Karten im Postfach hinterlegt, diese jedoch noch nicht vollständig berechtigt hatten. Dies ist nunmehr nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte leider nicht mehr möglich, sodass die Postfächer durch den beA-Anwendersupport zurückgesetzt werden müssen. Nach ersten Prüfungen dürften rund 5.000 Karten und damit Postfächer betroffen sein. Das Fehlerbild, das sich in diesen Fällen zeigt, ist, dass die Kolleginnen und Kollegen sich zwar an ihrem beA anmelden können, Nachrichten aber nicht geöffnet, erstellt und versandt werden können. Sollten Sie von diesem Fehlerbild betroffen sein, so wenden Sie sich bitte an den beA-Anwendersupport unter der E-Mail-Adresse servicedesk@beasupport.de
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| Die E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:
• Die SAFE-ID des betroffenen Postfaches,
• den vollen Namen, eine Rufnummer und ein Zeitfenster, in dem der Postfachinhaber persönlich für Rückfragen erreichbar sind • den Hinweis, ob der Postfachinhaber die Antwort auf seine Sicherheitsfrage kennt, die bei der Erstregistrierung vergeben wurde (die Antwort selbst soll der Postfachinhaber bitte niemals per E-Mail übermitteln).
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Informationen zur Aktiven Nutzungspflicht ab 01.01.2022 |
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| - Was bedeutet „aktive Nutzungspflicht“?
- Wie funktioniert die elektronische Übermittlung? - Wie ist das Dokument zu signieren? - Wie kann ich prüfen, ob meine Nachricht erfolgreich versandt wurde? - Wie ist zu verfahren, wenn die Justiz aus technischen Gründen nicht auf elektronischem Wege erreichbar ist? - Ersatzeinreichung bei Überschreiten der zulässigen Datenmenge - Nützliche Links |
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Alle Informationen zur Aktiven Nutzungspflicht finden Sie hier |
beA-Update
Aufgrund der Umstellung auf die XJustiz-Version 3.2 wird das beA in der Nacht vom 30.10.21 auf den 31.10.21 (0.00 - 2:00 Uhr) nicht zur Verfügung stehen.
Um das beA nach der Umstellung wieder nutzen zu können muss die beA Client Security-Anwendungskomponente aktualisiert werden.
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter 6/2021 der BRAK. Diesen finden Sie hier
Im beA-Serviceportal finden Sie eine Anleitung zur Erstregistrierung für Rechtsanwälte.