Geldwäschebekämpfungs- gesetz (GwG)
Die amtliche Bekanntmachung (mit weiteren Informationen) in den BRAK-Mitteilungen 4/2012 finden Sie hier.
Die BRAK hat Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte/innen im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) und die Geldwäsche (§ 261 StGB) veröffentlicht.
Die Empfehlungen finden Sie hier
Registrierungspflicht für Verpflichtete ab dem 1.1.2024
Ab dem 1.1.2024 haben sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 GwG). Hierfür steht das elektronische Meldeportal der FIU, goAML, zur Verfügung. Die FIU empfiehlt eine frühzeitige Registrierung im Meldeportal, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im internen Bereich der FIU erhalten Sie ansonsten weitere, nützliche Informationen für Verpflichtete (z. B. zu Verdachtsmeldungen).
Das Präsidium der BRAK hat am 18.10.2021 die 6. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG beschlossen.
Der Vorstand der RAK Kassel hat diese Hinweise genehmigt. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise finden Sie hier.
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Sanktionen gegen Russland
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| Die FIU weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union in Kraft getreten sind, bzw. demnächst in Kraft treten werden.
Weiterführende Informationen zu den Finanzsanktionen finden Sie hier
Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU finden Sie hier
In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum,
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