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beA

Anzahl der gezeigten Einträge: 8
beA Supportwegweiser
2026-04-01
Support-Angebote rund um das beA

Fragen zum Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis und zur SAFE-ID?
Sollten Ihre Daten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis nicht korrekt sein, wenden Sie sich
bitte an Ihre zuständige regionale Rechtsanwaltskammer; nur sie kann hieran Korrekturen
vornehmen.

Fragen zur beA-Karte?
Unter www.bea.bnotk.de/faq.html hat die Bundesnotarkammer, die für die Herstellung der beA-Karten
verantwortlich ist, einen Katalog von typischen Fragen und Antworten zusammengestellt. Für
darüber hinausgehende Fragen gibt es einen Support unter bea@bnotk.de oder telefonisch (Mo. bis
Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) unter 0800 3550 100.

Bitte beachten: Die BNotK kann keine Auskunft zum beA selbst und zu Produkten anderer Anbieter
geben.

Fragen zur Nutzung des beA?
Rund um das beA und seine Nutzung gibt es diverse Informationsmöglichkeiten, die Ihnen bei Fragen
weiterhelfen können:

Die Online-Hilfe zum beA hält ausführliche Informationen zur Nutzung der verschiedenen
Funktionalitäten des beA bereit. Weitere Informationen finden Sie auf der beA-Website, die u.a.
umfangreiche Fragen und Antworten zur Inbetriebnahme und Nutzung des beA enthält. Praktische
Tipps und Hintergrundinformationen zur beA-Nutzung liefert regelmäßig der beA-Newsletter.

Bei technischen Fragen zum beA oder bei Störungen kontaktieren Sie den beA-Anwendersupport*:
bea-servicedesk@atos.net oder telefonisch (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr) unter 030 52 0009
444.

Wer schon einmal in Kontakt mit dem Support war und ein Login erhalten hat, kann Probleme und
Störungen rund um die Uhr selbst im beA Serviceportal melden.


* Hinweis zur Datenverarbeitung im Support:

Die Anfragen an den Service Desk werden aufgenommen und vom Service Desk dokumentiert. Dies
geschieht, damit Fragen- oder Fehlerschwerpunkte erkannt werden können und der Service
dahingehend zukünftig verbessert werden kann. Ebenso wird dadurch Ihr Anliegen dokumentiert und
eine andere Person kann ggf. später unterstützend eingebunden werden, um Ihnen z.B. in einem
weiteren Kontakt noch ausstehende Informationen nachzuliefern.
Sind dem Service Desk die Daten des Anrufers nicht bekannt, so wird er diese soweit erfragen, bis
ihm die Daten-Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen vorliegt. Hier wird z.B. nach Namen,
Telefonnummern für einen Rückruf oder der E-Mail Adresse gefragt werden. Die Mitarbeiter des
Service Desk sind dabei auf die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts verpflichtet.
Sollte Ihre Anfrage nicht direkt im Gespräch beantwortet werden, erfolgt eine weitere Bearbeitung
Ihrer Anfrage nach Beendigung Ihres Gespräches mit dem Service Desk. Dabei werden bei
Bearbeitung des Tickets die Änderungen im Ticketstatus jeweils auch Ihnen mit einer Systemmail zur
Kenntnis gebracht.
Neue Adresse für die Bestellung von Software-Zertifikaten bei der Zertifizierungsstelle der BNotK
2023-11-20
Die Bundesnotarkammer hat uns darauf hingewiesen, dass ab dem 20.11.2023 Bestellungen von Software-Zertifikaten über die Adresse https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/ erfolgen müssen. Die bisherige Adresse (https://bea.bnotk.de) wird für die Bestellung von Software-Zertifikaten nicht mehr nutzbar sein.
Die BRAK warnt vor Phishingmails
2023-09-19
Die BRAK warnt in ihrem aktuellen Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 vor Phishingmails.
Zum Newsletter gelangen Sie hier
2022-09-28
 

Aktueller Stand des beA-Kartentausches

Hier: Erreichbarkeit des beA-Anwendersupports

 

   
  Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ihre neuen beA-Karten nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihrer alten Karten im beA-System hinterlegt hatten, mussten sich ab dem 08.09.2022 an den beA-Anwendersupport wenden und dort um Rücksetzung ihrer Postfächer bitten. Dies hat wie erwartet den beA-Anwendersupport erheblich belastet, sodass zwischenzeitlich die telefonische Erreichbarkeit nicht mehr zuverlässig gegeben war und Tickets nicht in der gewohnten Schnelligkeit beantwortet werden konnten.

Mittlerweile sollte der beA-Anwendersupport aber wieder wie gewohnt telefonisch erreichbar sein und auch die Tickets in der üblichen Zeit bearbeitet werden.

   
 

Der BRAK ist aufgefallen, dass einige Kolleginnen und Kollegen zwar ihre neuen beA-Karten im Postfach hinterlegt, diese jedoch noch nicht vollständig berechtigt hatten. Dies ist nunmehr nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte leider nicht mehr möglich, sodass die Postfächer durch den beA-Anwendersupport zurückgesetzt werden müssen. Nach ersten Prüfungen dürften rund 5.000 Karten und damit Postfächer betroffen sein. Das Fehlerbild, das sich in diesen Fällen zeigt, ist, dass die Kolleginnen und Kollegen sich zwar an ihrem beA anmelden können, Nachrichten aber nicht geöffnet, erstellt und versandt werden können. Sollten Sie von diesem Fehlerbild betroffen sein, so wenden Sie sich bitte an den  beA-Anwendersupport unter der E-Mail-Adresse servicedesk@beasupport.de

 

   
  Die E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

• Die SAFE-ID des betroffenen Postfaches,

• den vollen Namen, eine Rufnummer und ein Zeitfenster, in dem der Postfachinhaber persönlich für Rückfragen erreichbar sind

• den Hinweis, ob der Postfachinhaber die Antwort auf seine Sicherheitsfrage kennt, die bei der Erstregistrierung vergeben wurde (die Antwort selbst soll der Postfachinhaber bitte niemals per E-Mail übermitteln). 

 

   
       
2022-07-26
Das beA für Berufsausübungsgesellschaften
 
Wann kommt es, wer bekommt es und was ist daran besonders?
 
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann zum Thema finden Sie in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 3/2022). Den Link dazu finden Sie hier
beA - Aktive Nutzungspflicht ab 01.01.2022
2022-01-05
 

 

Informationen zur Aktiven Nutzungspflicht ab 01.01.2022

   
       
  - Was bedeutet „aktive Nutzungspflicht“?   

- Wie funktioniert die elektronische Übermittlung?   

- Wie ist das Dokument zu signieren? 

- Wie kann ich prüfen, ob meine Nachricht erfolgreich versandt wurde?  

- Wie ist zu verfahren, wenn die Justiz aus technischen Gründen nicht auf elektronischem

  Wege erreichbar ist? 

- Ersatzeinreichung bei Überschreiten der zulässigen Datenmenge  

- Nützliche Links 

   
       
   

Alle Informationen zur Aktiven Nutzungspflicht finden Sie hier 

   

 

 

ACHTUNG!
2021-10-27

 

beA-Update

Aufgrund der Umstellung auf die XJustiz-Version 3.2 wird das beA in der Nacht vom 30.10.21 auf den 31.10.21 (0.00 - 2:00 Uhr) nicht zur Verfügung stehen.

Um das beA nach der Umstellung wieder nutzen zu können muss die beA Client Security-Anwendungskomponente aktualisiert werden.

Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter 6/2021 der BRAK. Diesen finden Sie hier

 

Neue Registrierung nach technischen Problemen erforderlich
2021-03-18
Gerstern Nachmittag hat es bei der Datenübertragung der RAK Kassel an das BRAK-Verzeichnis ein technisches Problem gegeben, in dessen Folge alle beA-Postfächer deaktiviert wurden. Ein Datenverlust ist damit nicht verbunden. Die beA-Postfächer konnten zwischenzeitlich wieder aktiviert werden.

Vor Ihrer nächsten Anmeldung an Ihrem Postfach müssen Sie allerdings eine erneute Registrierung durchführen.

Im beA-Serviceportal finden Sie eine Anleitung zur Erstregistrierung für Rechtsanwälte.

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie in der Benutzerverwaltung die Sicherheitstoken derjenigen Personen, denen Sie Berechtigungen auf Ihr Postfach erteilt haben, erneut freigeben müssen. Die Rechte selbst müssen Sie nicht erneut vergeben.